KATEGORIE B – BEGLEITETES FAHREN (AUTO)

b

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung :

Mindestalter: 17 Jahre

  • Ärztliches Attest : weniger als 3 Monate alt
  • 1 Passfoto : ein aktuelles Passbild (frontal aufgenommen) im Format 45 x 35 mm
  • Fotokopie des Personalausweises deiner Begleiter
  • Fotokopie deines Personalausweises
  • Spezielle Fahrschüler-Versicherung(en) für begleitetes Fahren
  • Unterschrift des Antrags durch einen der Elternteile + Fotokopie des Personalausweises, falls du noch nicht volljährig bist
  • Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslandes, wenn du seit weniger als 5 Jahren in Luxemburg ansässig bist
Mindestanzahl der theoretischen Stunden :

12 Stunden

(6 Stunden, falls ein Führerschein einer anderen Klasse vorliegt.)

Mindestanzahl der praktischen Stunden :

16 Stunden
Die Begleitperson(en)

Zwei Elternteile oder Verwandte ersten/ zweiten Grades können gleichzeitig Begleitperson eines Kandidaten sein. Außer für die Eltern oder Verwandten ersten/ zweiten Grades, kann niemand gleichzeitig der Begleiter von mehr als einem Kandidaten sein. Der Begleiter muss mindestens seit 6 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Der Begleiter muss anhand von einem gerichtlichen Auszug rechtfertigen können, weder Gegenstand einer Verurteilung der Straßengesetzgebung noch im Laufe der letzten 5 Jahren Gegenstand eines Verwaltungs- oder Rechtsverfalls im Straßenverkehrsrecht zu sein.

Bedingungen um zu dem Begleiteten Fahren zugelassen zu werden :
  • Der Kandidat muss die theoretische Prüfung bestanden haben. Der Kandidat muss wenigstens 12 praktische Stunden absolviert haben. Der Begleiter muss mindestens bei 2 praktischen Stunden des Kandidaten anwesend sein. Das Führerscheinausbildungszertifikat für das Begleitete Fahren muss rechtsgültig erklärt werden. Bedingungen für das Fahrzeug das zum Begleiteten Fahren eingesetzt wird:
  • Das Fahrzeug muss der Kategorie der Führerscheinklasse B entsprechen. Das Fahrzeug muss mit dem Buchstaben „L“ auf rotem Hintergrund ausgestattet sein. Regeln die beim Begleiteten Fahren zu beachten sind:
  • Die Begleitperson muss vorne sitzen. Das Begleitete Fahren ist zwischen 23.00 und 6.00 Uhr verboten. Das Begleitete Fahren ist außerhalb des luxemburgischen Territoriums verboten. Der Kandidat muss bei Anfrage sein Führerscheinausbildungszertifikat und seinen Personalausweis vorzeigen können. Der Begleiter muss einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung des Kandidaten führen. Jeder Verstoß gegen die Gesetzgebung des Straßenverkehrs, bringt die Annullierung des Begleiteten Fahrens mit sich. Vorbereitungen für die praktische Prüfung:
  • Vor der praktischen Prüfung, muss der Kandidat mindestens 4 praktische Stunden zusätzlich mit seinem Ausbilder (Fahrschule) absolviert haben. Der (die) Begleiter muss ein schriftlichen Bericht dem Fahrlehrer abgeben.
  • Nach einem eventuellem Nichtbestehen der praktischen Prüfung kann das Begleitende fahren erst nach mindestens 5 zusätzlichen praktischen Stunden mit dem Ausbilder fortgesetzt werden. Vor der erneuten praktischen Prüfung muss der Kandidat mindestens 3 zusätzliche Stunden nehmen.

Aushändigung des Führerscheins:
Sobald die praktische Prüfung bestanden ist, wird der vorläufige Führerschein für die Dauer der Stagezeit, 24 Monate beträgt, ausgehändigt.

Frühestens 3 Monate nach der Aushändigung dieses provisorischen Führerscheins muss der Inhaber an einem praktischen Fahrkursus im “Centre de Formation pour Conducteurs” in Colmar-Berg teilnehmen.

Nach der Stagezeit und der Teilnahme im “Centre de Formation pour Conducteurs” wird der endgültige Führerschein ausgestellt.